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Sicher Skifahren

   
   

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FIS Verhaltensregeln
Richtiges Verhalten auf der Piste
» 1. Rücksichtnahme auf die anderen Ski ...
» 2. Beherrschung der Geschwindigkeit u ...
» Wahl der Fahrspur
» 4. Überholen
» 5. Einfahren, Anfahren und hangaufwär ...
» 6. Anhalten
» 7. Aufstieg und Abfahrt
» 8. Beachten der Zeichen
» 9. Hilfeleistung
» 10. Ausweispflicht
Die 10 Verhaltensregeln der FIS haben für das Verhalten auf den Pisten rechtliche Gültigkeit.


1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder


Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.


2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise


Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.


Wahl der Fahrspur


Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspurt so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.


4. Überholen


Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.


5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren


Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.


6. Anhalten


Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.


7. Aufstieg und Abfahrt


Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.




8. Beachten der Zeichen


Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.


9. Hilfeleistung


Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.




10. Ausweispflicht


Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Quelle: FIS
  Kontakt:
Niederösterreich- Information Im Palais Niederösterreich
Herrengasse 13
1014 Wien
Tel. +43/1/53610-0
Fax +43/1/53610-19858
E-Mail: info@noe.co.at
 


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